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DVV setzt zukünftig auf Molten statt Mikasa

Diese Meldung hat hohe Wellen geschlagen: Der DVV setzt mit dem japanischen Hersteller Molten auf einen neuen Ballpartner, dessen Bälle ab dem kommenden Jahr in allen Meisterschafts- und Pokalspielen der Dritten Ligen und Regionalligen sowie den Deutschen Meisterschaften der Senioren und bei den BFS-Cups eingesetzt werden müssen.

Der Deutsche Volleyball-Verband verkündet mit der Entscheidung eine „neue Ära“ für den Volleyball, stößt aber, zumindest in den sozialen Medien, nicht auf Gegenliebe. Aus gutem Grund: Zahlreiche Volleyball-Vereine werden nun verpflichtet, sich neue Volleybälle anzuschaffen. Genau genommen, den molten FLISTATEC™ Modell V5M5000-DE*.

Lässt man mal die Qualität des Volleyballs außer acht, ist schnell klar, warum die Entscheidung so kritisch gesehen wird. Bayerische oder hessische Vereine, mit mehreren Mannschaften z. B. in Regionalliga und Kreisliga, müssen dann nämlich auf zwei verschiedene Ballsets setzen und dafür dementsprechend Lagerplatz schaffen. Denn alle Ligen unter den Regionalligen unterstehen den Ballpartnern der Landesverbände. Sie bestimmen selbst, mit welchem Volleyball gespielt wird. Immerhin wird mit dem Mikasa in 12 von 17 Landesverbänden gespielt (s. Tabelle unten). Der Ärger wird vermutlich noch großer, wenn jüngst ein neuer Bestand an Mikasa-Bällen angeschafft wurde. In der Volleyball Bundesliga und im internationalen Volleyball wird zudem weiterhin auf Mikasa gesetzt.

Doch wie begründet der DVV diese Entscheidung, die erhebliche Kosten bei den Vereinen verursachen werden? DVV-Vorstand René Beck sagt dazu „Molten hat uns mit ihrem Angebot absolut überzeugt“, dass dazu führen soll „gemeinsam zu wachsen“. Inwiefern das Angebot wirklich besser war, ist nicht bekannt. Bleibt zu hoffen, dass die Vereine nicht in die Röhre gucken müssen und wenigstens eine vergünstigte Möglichkeit bekommen, um sich die neuen Bälle anzuschaffen.

Immerhin müssen Kritiker nicht befürchten, sich bald schon wieder neue Bälle besorgen zu müssen. Denn der Vertrag wurde „langfristig“ geschlossen, sodass dieser vermutlich mindestens eine Laufzeit von fünf Jahren beinhaltet.


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